Diese Frage ist eigentlich schnell beantwortet, da das Tragen ja mittlerweile zur Pflicht geworden ist. In jedem Bundesland wird es aber unterschiedlich gehandhabt, aber ab dem 27.04.2020 sind Mundschutz Masken einfach eine Pflicht. Regeln und Empfehlungen sind unterschiedlich und es kommt darauf an, wo ein jeder Mensch wohnt. Sehen wir uns das in den kommenden Abschnitt etwas genauer an. Das Tragen ist auf jeden Fall eine Pflicht geworden und bei Verstoß kann es schon mal zur Zahlung von Bußgeldern kommen.
Wann und wo muss eine Maske getragen werden?
Auf jeden Fall immer in der Öffentlichkeit. Zu 100 % in Zügen, Busse und Bahnen, bei Flügen und in Einkaufszentren, Geschäften und Supermärkte. Die Bundesländer handhaben das schon unterschiedlich. Zur Not tut es auch ein einfacher Schal, besser als nichts. Behalten Sie immer im Hinterkopf, Mundschutz Masken dienen Ihrer Sicherheit und bei Nichtbeachtungen können Strafen drohen. Eine Maskenpflicht besteht in jedem Bundesland. Im Bundesstaat Bayern gilt die Maskenpflicht sogar schon für Kinder ab 7 Jahre.
Bei Nichtbeachtung droht eine entsprechende Strafe, die Höhen sind noch nicht genau bekannt. Ein Bußgeldkatalog wird noch erarbeitet, fest steht aber bereits, dass eine Strafe von 150EUR fällig wird bei Nichttragen und wenn Ladenpersonal keine Masken trägt kann der Besitzer mit 5000EUR Strafgeld rechnen.
In Berlin hingegen müssen Mundschutz Masken in S- und U-Bahnen getragen werden und in Bussen. In Berlin gilt aber die Pflicht zu einer Maske noch nicht für den Handel. Im benachbarten Brandenburg sieht es ähnlich aus, nur das hier noch das Tragen zur Pflicht im Einzelhandel gilt. In Brandenburg wird nicht gleich mit Bußgeldern gedroht. Die Menschen sind ja nun schon pflichtbewusst und folgen brav den Anweisungen der Regierung. Wie sieht es nun in Bremen aus? Hier gilt auch ab Montag, dem 27.04.20 die Maskenpflicht für Geschäfte und für den öffentlichen Verkehr mit Busse und Bahnen. Auch in Bremen werden vorläufig noch keine Bußgelder verhängt.
Die Weltstadt Hamburg hat eine Maskenpflicht ebenso für den öffentlichen Nahverkehr, für Wochenmärkte, für den Handel und für Alten- und Pflegeheime beschlossen und zur Pflicht errufen. Bußgelder gelten hier erst einmal für Ladenbesitzer, die sich nicht an die Vorschriften halten. In Hessen ist eine Maskenpflicht beschlossen für den öffentlichen Verkehr und auch für Geschäfte jeglicher Art. Verstößt man in Hesse wiederholt gegen diese Pflichten, kann das mit einem Bußgeld von 50EUR geahndet werden.
In Mecklenburg-Vorpommern sieht es ähnlich aus. Die Strafen gelten hier anders. Bei wiederholten Verstößen werden Menschen ohne Masken von der weiteren Mitfahrt einfach ausgeschlossen. Das gilt für den öffentlichen Verkehr sowohl auch für Taxen.
Es wird aber empfohlen grundsätzlich Masken in verschiedenen öffentlichen Bereichen zu tragen, es ist eine Bitte und Aufforderung an die Bevölkerung. In den anderen Ländern sieht es ähnlich aus und Mundschutz Masken werden einfach zur Pflicht gemacht.
Fazit
Zusammenfassend kann man sagen, dass das Tragen von einem Mundschutz vor allen in Geschäften, in den öffentlichen Verkehrsmitteln, in Altenheimen und in Geschäften aller Größen getragen werden muss. Das gilt generell für ganz Deutschland nur eben spezifisch unterschiedlich. Jeder Bürger sollte versuchen, sich daranzuhalten, sonst können schon mal Strafen erfolgen, aber auch nicht in jedem Bundesland. Bitte sind Sie vor dem Schaden klug.